Unser Service für junge Unternehmer!
Wir haben für Neugründer ein spezielles Service geschaffen und bieten Pauschalberatungspakete an, die es Jungunternehmern ermöglichen zu überschaubaren Kosten mit ihrem neuen Geschäftsmodell den Markt zu erobern!
Unser Service für junge Unternehmer!
Wir haben für Neugründer ein spezielles Service geschaffen und bieten Pauschalberatungspakete an, die es Jungunternehmern ermöglichen zu überschaubaren Kosten mit ihrem neuen Geschäftsmodell den Markt zu erobern!
In der Rechtsstprechung B340/10 vom 04.03.2011 spricht der VfGH auch den freien Dienstnehmern Bildungskarenz zu. Grundsätzlich unterliegt ein freies Dienstverhältnis nicht den Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG). Wurde jedoch zwischen dem Dienstgeber und dem freien Dienstnehmer eine Vereinbarung betreffend der Bestimmungen des § 11 AVRAG gemacht, besteht auch für den freien Dienstnehmer Anspruch auf Bildungskarenz.