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Neugründungsförderungsgesetz im Bereich der Lohnabgaben

Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) fördert die Neugründung eines Betriebes und schafft Begünstigungen unter anderem bei den Lohnabgaben.

Die Begünstigungen bei den Lohnabgaben bestehen in Befreiungen von:

  • Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfond und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für Mitarbeiter
  • Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung der Mitarbeiter

Diese Begünstigungen können im Gründungsjahr in Anspruch genommen werden. Das Gründungsjahr umfasst das aktuelle Kalendermonat und die folgenden 11 Kalendermonate. Die Begünstigungen sind mit dem Ablauf des Gründungsjahres begünstigt.

Voraussichtlich wird mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 der Begünstigungszeitraum für NeugründerInnen ab 2012 auf 3 Jahre erweitert. Dieses Gesetz befindet sich derzeit in Begutachtung und muss erst vom Nationalrat verabschiedet werden. Sobald dieses Gesetz in Kraft tritt, finden Sie hier nähere Informationen dazu.